0. Gliederung
1. Einleitung
2. Denn sie wissen nicht, was ihnen genommen wird
2.1. Ausnahme Hilfsmittel für Behinderte
2.2. Eigenes Erlebnis mit British Airways
2.3. Keine Gepäckaufbewahrung für nicht erlaubte Gegenstände?
3. Gebühren für Übergepäck
4. Service-Unternehmen an Berliner Flughäfen
5. Übergepäck bei Fluggesellschaften
5.1. Keine Überraschungen beim Wiegen
5.2. Übergepäck mehrfach bezahlen
6. Gepäck-Checklisten
7. Gepäck-Verlust bei Flügen nach/aus Russland
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1. Einleitung
Für Fluggäste der Europäischen Union galt nach der Verordnung "zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt", VO 2320/2002, dass deren Handgepäck kontrolliert wird, bevor sie an Bord gehen. Diese Verordnung war eine Reaktion auf die Flugzeug-Attentate am 11. September 2001 in den USA. Verbotene Gegenstände sind danach bei den Sicherheitskräften abzugeben. Es existierte zu dieser EU-Verordnung als Anhang eine Liste verbotener Gegenstände, die aber den Passagieren jahrelang vorenthalten wurde.
2. Denn sie wissen nicht, was ihnen genommen wird
Wer aber das Recht nicht kennt, kann es nicht einhalten. Deswegen hatte ein Fluggast, dem mit einem Tennisschläger an der Sicherheitsschleuse des Flughafens Wien-Schwechat der Zutritt zum Flugzeug verwehrt worden war, im September 2005 Beschwerde vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich eingelegt, der den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Entscheidung vorlegte.
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