Die Reiseveranstaltertätigkeit in Russland ist reguliert. In welcher Weise, wird hier auszugsweise dargestellt. Dazu habe ich einen Teil des Gesetzes über die Grundlagen touristischer Tätigkeiten der Russischen Föderation übersetzt, in der Fassung vom 25. Juni 2007.
Es ist allerdings danach wieder geändert worden (nach meiner Übersetzung, die ich heute erst veröffentliche). Es gibt eine Fassung vom 1. Juni 2008. Mit dieser Fassung ist der Aufbau des Gesetzes verändert worden: Es gibt im Kapitel 2 des Gesetzes nur noch die Abschnitte 3 - 5.
Es ist auch wieder mit Gesetz Nr. 47-FS vom 03.05.2012 geändert worden.
Den russischen Text, der meiner (nicht wörtlichen) Übersetzung zu Grunde liegt, habe ich entnommen dem Fachheft Turism i otdych1, Heft März 2007, Seite 111. Ich habe meinen ins Deutsche übersetzten Text besser strukturiert als den russischen Ausgangstext.
Warum jetzt noch?
Vor fünf Jahren führte man in Russland gesetzliche Pflichten für Reiseveranstalter ein, Sicherheiten beiseite zu legen zum Schutze von Verbrauchern, damit diese aus dem Ausland wieder zurück nach Russland reisen können, wenn der Reiseveranstalter plötzlich insolvent wird. Es hatte einige Fälle gegeben, bei denen Türkeiurlauber in der Türkei festsaßen, weil ihr heimischer Reiseveranstalter pleite gegangen war. Der Staat wollte seine Bürger in solchen Situationen nicht im Stich lassen.
Die Höhe der zu leistenden Sicherheiten war abhängig vom Jahresumsatz der Touristik-Firmen. Ob bzw. wie gut dieses Sicherungsinstrument funktioniert hat, darüber ist mir nichts bekannt.
Jedenfalls ging im Winter dieses Jahres der große Reiseveranstalter Lanta-Tour insolvent mit der Folge, dass mehrere Reisegruppen in Thailand festgehalten wurden, ja sogar ihre Sachen von Hotelinhabern weggenommen wurden. Die Reisenden wurden erpresst, ihre Hotelleistungen zu zahlen, weil ihr Reiseveranstalter nicht gezahlt hat. Man sperrte sie dann aus dem Hotel aus. Es gab keinen Flug für sie zurück nach Russland. Eine unerträgliche Situation für die Reisenden. Schuld daran war wohl ein betrügerisches Verhalten der Geschäftsführerin von Lanta.
Jetzt, anlässlich der Lanta-Pleite im Januar 2012, aber auch anlässlich weiterer ähnlicher Vorfälle, z.B. in Bulgarien, denkt das Ministerium für Sport, Tourismus und Jugendpolitik über die Einrichtung von selbstregulierenden Sicherungsfonds nach, die, so wie ich das ohne inhaltliche Beschäftigung mit den Entwürfen nur anhand der gelesenen Meldung verstehe, ähnlich funktionieren sollen wie die Sicherungsfonds in der Schweiz (siehe Glossar ->Sicherungsschein). Im Unterschied zur Schweiz haben wir in Deutschland keine Sicherungsfonds, sondern Versicherungsgesellschaften und auch Banken, denen sich Reiseveranstalter bedienen können (Bankbürgschaft, Avalkredit). Ein Reiseveranstalter muss eine Insolvenzschutzversicherung abschließen. In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Zwang, aber einen faktischen. Die Reisebüro- und Reiseveranstalter-Organisationen haben ihre selbstregulierten Sicherungsfonds. Die Schweizer Lösung ist eine Freiwilligen-Lösung. Der Reiseveranstalter ist hier nicht verpflicht, dem Verbraucher einen Sicherungsschein zuzusenden, bevor er den Reisepreis bezahlt verlangen darf. Der Kunde kann sich freilich einen Nachweis über die Teilnahme am Sicherungsfonds vom Reiseveranstalter geben lassen.
Zur Einrichtung des Sicherungsfonds in Russland sind rechtliche Fragen der Organisation solcher Fonds zu klären. Der russische Reiseveranstalter-Verband ATOR hat schon früher einen Vorschlag zur Aufstellung eines solchen Fonds unterbreitet.
Warum der schon bestehende Sicherungsfond jetzt nicht funktionierte, wäre interessant zu erfahren. Da jetzt ein selbstregulierter Fond vorgeschlage wird: womöglich liegt das Problem in der staatlichen Verwaltung des Fonds. Das müsste man eruieren. Leider fehlt mir dazu die Zeit.
Quelle der in Bezug genommenen Nachricht:
http://www.atorus.ru/en/articles/all/article/1866.html
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