Ein plausibler Grund dafür, dass eine (Auslands-)Überweisung misslingt, ist ein Zahlendreher bei den vom Versender zu machenden Angaben im Auftragsformular. Dann kann man keine Bank dafür verantwortlich machen, es sei denn der Zahlendreher betrifft eine bestimmte Zahl, die zu prüfen die Bank sich erklärt hat (manuell oder durch Einsatz von Software). Dann hätte die Bank, wenn sie den Fehler übersieht oder die Prüfsoftware fehlerhaft arbeitet (nicht mehr aktuell ist), eine Mitverantwortung. In solchen Fällen sollte dies bei der Minderung ihrer Gebühren ihren Niederschlag finden. Wenn nicht, wäre dies ein Grund für einen Disput mit der Bank. Ein weiterer Grund für einen Disput (neben der Diskussion über die Mitschuld am Misslingen der Überweisung) wäre die Höhe der Gebühren für das Fehlschlagen der Überweisung, wenn am Ende, wenn das Geld wieder auf dem Kundenkonto landet, weniger steht als vor dem Überweisungsversuch. Das gehört in den Bereich allgemeine Geschäftsbedingungen und, wenn es um private Überweisungen geht, Verbraucherschutz (Angemessenheit der Höhe der Bankgebühren).
Es gibt aber Fälle, in denen dem Kunden verborgen bleibt, warum die Überweisung fehlgeschlagen ist. Der Kunde hat den Überweisungsauftrag korrekt ausgefüllt. Der Kunde ist ja erstmal abhängig von Angaben der eigenen Bank bzw. die eigene Bank braucht Informationen der Bank des Begünstigten oder der Mittlerbank. Wenn solche Informationen nicht kommen, wie sehr wird sich die Bank des Kunden/Versenders darum noch bemühen? Steht etwas zu solchen Pflichten, sich zu bemühen, in den AGB, die für den Kunden bestimmt sind?
Welchen Aufwand will man als Bankkunde betreiben, um herauszufinden, wo die Ursachen für das Misslingen der Überweisung liegen, wer Schuld hat?
Nun, von dem Misserfolg der Überweisung kann ein großes Geschäft abhängen. Es kann zu großen Schäden führen (die wirtschaftliche Seite), zu Schadensersatzansprüchen (die rechtliche Seite), die gegen den Versender von dem eigentlichen Adressaten des Geldes geltend gemacht werden. Daher ist das Thema Nachforschung nach den Fehlern für Überweisungsfehlschläge schon wichtig. Die Auslandsbanküberweisung ist sehr fehleranfällig (siehe dazu schon mein Beitrag Nur Bares ist Wahres.)
Eine Statistik über die häufigsten Ursachen für ein Fehlschlagen eines Auftrags an die Bank zur Ausführung einer Auslandsüberweisung liegt mir nicht vor. Eine Bank wird vielleicht mit der vorhandenen Dokumentation nach unternehmensinternen Richtlinien in der Lage sein, statistische Angaben zu machen Dabei könnte allerdings ein Bankmitarbeiter, wo es auf seine Bewertung ankommt, die "Schuld" für ein Misslingen einem Kunden geben (entweder a) dem eigenen als Empfänger von Geld oder als Auftraggeber oder b) einem fremden "Kunden" als Versender von Geld oder Adressat von Geld vom eigenen Kunden).
Insofern wäre Statistiken, die für eine Studie von verschiedenen Banken eingesammelt würden, Skepsis entgegenzubringen. Die Abläufe in den Banken müssten für eine solche Studie, die Statistiken der Banken auswertet, hinterfragt werden dürfen. Es kann auch sein, dass erst aufgrund Zusammentreffens mehrerer Umstände die Ausführung eines Überweisungsauftrags misslingt.
Unterteilen ließen sich die Fehlerquellen jedenfalls etwa so:
1. Fehler des Auftraggebers
2. Fehler des Begünstigten der beabsichtigten Geldüberweisung
3. Fehler einer beteiligten Bank, und hier unterteilt nach
a) Bank des Versenders
b) Bank, die mit Bank des Versenders kooperiert und für diese die Auslandsüberweisung arrangiert (Mittlerbank)
c) Bank des Begünstigten
4. Technischer Fehler des elektronischen Systems, dessen sich die Banken bedienen, dass also von dritter Seite betreut wird. (SWIFT?)
5. Bewusster Eingriff in den Zahlungsprozess von höherer staatlicher Stelle (Durchsetzung von Sanktionen)
Ende Juni 2015 erlebte ich leider einen Fehlschlag einer Auslandsüberweisung. Den möchte ich kurz erzählen, verbunden mit Tipps zur Fehlersuche. Ich wollte Geld auf ein Konto der Sberbank in Moskau überweisen. Das misslang, weil das Konto des Begünstigten (Adressat) gar nicht mehr existierte.
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