Zur Vorbereitung einer Reise gehört es auch, die währenddessen auftretenden Gefahren (natürlich abstrakt) einzuschätzen und zu prüfen, inwieweit man schon gegen derlei Risiken (durch Jahrespolicen) versichert ist oder welche Gefahrenbereiche speziell der vorstehenden Reise man gern absichern möchte. Der Trend in 2011 war der Abschluss von Reiserücktrittsversicherungen ohne Selbstbehalt.
Um sich nicht unnötig doppelt zu versichern, sollte man wissen, welche Risiken schon Versicherungen abdecken, die man abgeschlossen hat. Solche Versicherungen können im Kreditkartenvertrag enthalten sein oder können die private Krankenversicherung (Ergänzungstarif?), die Hausratversicherung, die Unfallversicherung sein. Aufpassen muss man, wenn man zwar unfallversichert ist, aber sich im Urlaub besonders risikovoll betätigt (z.B. Jetski, Canyoning). Erhöhte Unfallrisiken durch Risikosportarten sind vom Standardtarif nicht abgedeckt.
Beispiele:
Eine Hausratversicherung könnte auch Schäden abdecken, die durch Ihr Verhalten oder das Ihrer Familienmitglieder an der gemieteten Ferienimmobilie (Ferienhaus) auftreten. Es gibt auch private Haftpflichtversicherungen, die die fahrlässige Beschädigung von Gegenständen in Ferienimmobilien oder/und Hotelzimmern versichern. Vielleicht hilft es bei der Preisverhandlung mit dem Ferienhausinhaber, wenn man darauf hinweist, dass die eigene Haftpflichtversicherung selbstverschuldete Sachschäden absichert?
Die Hausratversicherung, die in den neuen Bundesländern angeboten wird, enthält eine Reisegepäckversicherung.
Bei Kreditkarten, die auch Reisen (teilweise) versichern, muss man aufpassen: Oft ist Bedingung, dass eineiserelevante Versicherung greift, dass man mit eben der betreffenden Kreditkarte die Reiseleistungen gekauft hat (Hotel, Flug, Reise). Bezahlt man sie mit anderer Kreditkarte oder sonstwie, dann nüstzt die Versicherung nichts. Sie soll also dazu motivieren, mehr Umsätze über die Kreditkarte zu machen.
Ein sicherer, solventer Schuldner sind die Deutsche Bahn AG, Fluggesellschaften, Hotelketten, Reedereien.
(Ausnahmen bestätigen die Regel. Der Bremer Veranstalter Transocean Tours (mit MS Astor [im Herbst 2011 mit Schwarzmeerkreuzfahrt], Astoria, Arielle) kam 2010-2011 finanziell in Schwierigkeiten. Die Reederei Delphin Kreuzfahrten GmbH bzw. Delphin Cruises GmbH haben im Oktober 2010 Insolvenz angemeldet und das Luxus-Kreuzfahrtschiff Delphin Voyager 2 Tage vor dem eigentlichen Ende einer Kreuzfahrt in den Heimathafen Piräus (Griechenland) zurückbeordert. Auch Kreuzfahrten mit der MS Delphin wurden abgesagt.
Quelle: http://wirtschaft.t-online.de/kreuzfahrt-vorzeitig-beendet-veranstalter-insolvent/id_43120476/index).
Um hier Ansprüche im Schadensfalle leichter durchsetzen zu können, könnte eine Rechtsschutzversicherung von Nutzen sein (Siehe verlinkten WDR-Artikel am Ende dieses Artikels zu einem Ehepaar, welches just im Oktober 2010 eine Delphin-Kreuzfahrt begann, die am ersten Tag wegen Maschinenschadens abgebrochen wurde, zu einem Zeitpunkt, als die Reederei nach Auskunft des Insolvenzverwalters schon insolvent war, wobei später die Zurich Versicherungsgruppe ihnen das Geld, das ihnen aus ihrem Sicherungsschein zustand, nicht auszahlte, weil Ursache des Reiseabbruchs nicht die Insolvenz gewesen sein sollte, sondern der Maschinenschaden. Der Bundesgerichtshof urteilte dazu am 2.11.2011 in seiner Entscheidung X ZR 43/11 im Interesse der Reisenden).
Da die Versicherer fallweise hohe Anforderungen an den Versicherten stellen, insbesondere bei Reisegepäckversicherungen, lohnt es vielleicht doch nicht, sie abzuschließen, wenn man von sich weiß, dass man sehr vergesslich ist. Bei grob fahrlässiger Vernachlässigung der Auffsichtsobliegenheiten über das eigene Gepäck ist die Versicherungsgesellschaft raus aus der Pflicht, wenn das von einem Dieb ausgenutzt wurde.
Im Folgenden gebe ich eine Übersicht über die in Deutschland verbreiteten Versicherungsunternehmen, die speziell Produkte zu Reisen anbieten.
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