Endlich habe ich es geschafft. Deutsche Post DHL hat gezahlt. Mitte Juni war das. Ich habe erst kürzlich davon erfahren. Die Anwaltskanzlei hat mich monatelang nicht auf dem Laufenden gehalten, ob oder wie es mit dem Mahnverfahren gegen die Deutsche Post DHL weiter geht, hat mir jetzt aber fast alle Unterlagen zugesandt (bis auf Informationen zur Zahlung: wann, in welcher Höhe genau).
Ich hatte bereits berichtet, dass DHL/Deutsche Post sich weigert, mir den Schaden zu ersetzen, der infolge der Nichtzustellung meines Weihnachtspakets zu Freunden nach Sotschi entstand.
Heute erzähle ich, wie es seit dem letzten Bericht zu meiner Schadensersatzdurchsetzung weiterging. Außerdem gebe ich Ratschläge, worauf man sich bei einem Rechtsstreit um die Verfolgung der eigenen Schadensersatzansprüche mit DHL vorbereiten muss und wie man gute Chancen bekommt, eigene Ansprüche durchzusetzen.
Sie können Zeit, Geld und Ärger sparen, wenn Sie selbst Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Post DHL oder andere Spediteure durchsetzen wollen, wenn Sie diesen Artikel lesen.
Damit schließe ich meine Serie zu Spediteuren und der Post ab.
DHL Deutsche Post hat einen Facebook Account.
Hier wurde bekanntgegeben, dass zum 1. Juni 2013 neue Telefonnummern eingeführt wurden, lokale Telefonnummern. Damit wird das Anrufen wegen Beschwerden günstiger.
Privatkunden- Hotline: 0228 28609898
Packstation-Hotline: 0228 28609855
Bei Facebook kann man, wenn man sowieso schon Mitglied ist, schon mal versuchen, sein Anliegen zu platzieren. Außerdem kann man sein Anliegen in Verbraucherportal Reclabox vortragen. Hier besteht eine Chance, dass sich der Dienstleister zur Beschwerde äußert. Bei mir hat sich DHl freilich nicht gemeldet, auch bei ähnlichen Beschwerden anderer Postkunden nicht.
Nach meinen Recherchen und Erfahrungen muss man seinen Schadensersatzanspruch mit Rechtsexperten durchsetzen. Das habe ich seit meinem letzten Erfahrungsberichts über Deutsche Post DHL inzwischen erreicht:
Ende Dezember 2012 hatte ich meinen Anwalt gefragt, ob er den Fall übernimmt. Ich hatte zuvor schon recherchiert, was ich konkret tun muss, um das Mahnverfahren durchzuführen. Das Verfahren ist in den letzten Jahren elektronisiert worden.
1. Gerichtliches Mahnverfahren initiieren - Antragstellung im Internet oder Übergabe an Anwalt
Ich fand ein Online-Formular. Aber die Fragen, die hier gestellt werden, machten mir zu schaffen. Für Otto Normalverbraucher sind die zu kompliziert, wenn er Ansprüche gegen Konzerne geltend machen möchte, etwa, um andere Beispiele zu nennen, Internetprovider. Ich habe aufgegeben. Es gibt zu wenig Hilfestellungen. Warum soll ich mich damit herumschlagen? Z.B. fehlen mir die technischen Voraussetzungen, um den Antrag online stellen zu können. Notwendig ist eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät. Damit bleibt nur der Ausdruck auf Papier, über den Umweg einer pdf-Datei. Soll der Anwalt machen. Mein Anspruch ist hier ein klarer Fall und DHL zahlungsfähig, damit die Gefahr, Anwaltskosten zahlen zu müssen, gering.
Der Anwalt übernahm den Fall. Ich überließ ihm meine Akte (zum Dokumentenaustausch mit Anwälten, die man beauftragt, siehe meinen Artikel Checkliste für Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt), die Sekretärin kopierte alles, dann holte ich mir meine Akte wieder ab. Aber dann dauerte es unerwartet lange...
Beispielhaft für die Kompliziertheit der Stellung des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids gegen Gesellschaften:
Es müssen vom Antragsteller die Vertreter des Schuldners genannt werden, mit ladungsfähiger Adresse. Bei der Deutschen Post sind das eine Handvoll Manager. Deren Wohnanschrift kennt man nicht. Man kennt auch nicht deren Arbeitsstelle. Reicht es also, jeweils als Adresse die des Konzerns anzugeben? Und wenn ein Manager aus dem Vorstand ausscheidet und von einem anderen ersetzt wird, wird der Antrag dann falsch?
Anderes Ärgernis mit dem Online-Formular: Sie brauchen zu lange zum Ausfüllen des Online-Formulars für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Alle eingetragenen Daten werden nach einer bestimmten zeit gelöscht und Sie dürfen zurück auf "Los". - Es ist eine Tortur!
Also ab damit zur Rechtsanwaltskanzlei!
Um die Renitenz der Deutschen Post überwinden zu können, sollte man die Taktiken der Leistungsverweigung kennen. Ich habe sie kennen gelernt.
Typischerweise gibt es zu dieser Problemgruppe "Verweigerung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Speditionsvertrags" durch die Deutsche DHL diese Probleme:
2. Entziehungsstrategie der Deutschen Post DHL gegen Schadensersatzforderungen
2.1. Der Transportkonzern verschleiert seine ladungsfähige Anschrift.
Ohne die ladungsfähige Anschrift des Konzerns kann der Mahnbescheid, kann ein Klage nicht zugestellt werden.
Im Schriftverkehr mit dem von mir beauftragten Anwalt, der mir endlich vorliegt, gibt es ein inkorrektes Impressum auf dem Briefpapier von Deutsche Post DHL. Sie wissen vielleicht, dass Unternehmen in Geschäftsbriefen verpflichtet sind, eine Anbieterkennzeichnung zu machen?
Auf dem Briefpapier der Deutschen Post ist die Adresse des Hauptsitzes des Mutterunternehmens, der DHL AG, nicht genannt worden.
Es wurde nur die Stadt genannt und das Registergericht mit der Registernummer. Die Postleitzahl, die Straße mit Hausnummer fehlen. Das wundert mich echt. Deswegen will ich mal bei der Verbraucherschutzzentrale anrufen, was man dort davon hält.
Der Anwalt der von mir beauftragten Kanzlei hat zunächst beim Ausfüllen des Antrags auf Erlass des Mahnbescheids den Fehler gemacht, als Forderungsgegner (= mein Schuldner) die Deutsche Post AG mit einer falschen Adresse einzutragen, eine in Berlin. Dorthin konnte der Mahnbescheid vom zuständigen Berliner Mahngericht in Wedding nicht zugestellt werden. Allein deswegen kam es zu einer Verzögerung von mindestens 3 Wochen, möglicherweise 5 oder 6 Wochen. Das hätte nicht passieren dürfen. Denn der Fehler berührt das Gebiet des Allgemeinen Zivilrechts und Grundzüge des Gesellschaftsrechts mit den Vertretungsregeln. Ohne Kenntnisse des Gesellschaftsrechts (also besonderes Zivilrecht) kommt Otto Normalverbraucher bei Ansprüchen gegen Konzerne ohne Anwalt kaum weiter. Die Deutsche Post ist eine Aktiengesellschaft. Und diese hat mehrere Tochtergesellschaften, die als offene Handelsgesellchaften (oHG) laufen. Hier muss der Rechtsfachmann erst mal recherchieren, welche Gesellschaft welche Dienstleistungen erbringt. Mein Anwalt hat vermutlich einfach mal schnell eine Google-Suche gestartet und vielleicht eine Online-Katalog-Seite entdeckt, auf der die von ihm übernommene Adresse mit dem Attribut "Zentrale" der Deutschen Post AG angegeben ist.
[geändert: 25.02.15:
Beispiel? - http://www.berlin.de/adressen/postdienst/deutsche-post-ag-zentrale-4f14470cb4fc475f0b932901.html]
Man sollte sich nicht auf Online-Kataloge verlassen. Die können veraltet sein. Vielleicht besser zur Ermittlung auf die aktuelle Ausgabe der Gelben Seiten der Deutschen Post zurückgreifen?!
Ich schreibe die korrekte ladungsfähige Anschrift hier mal für Sie hin und erspare Ihnen die weitere Recherchen, falls Sie hier lesen, weil Sie auch Ärger mit der Deutschen Post DHL haben:
Deutsche Post AG
Charles-de-Gaulle-Straße 20
53113 Bonn
An diese Adresse hatte ich bereits meine Schadensersatz-Forderung im Frühjahr 2012 gerichtet. Die von mir beauftragte Anwaltskanzlei hatte auch dieses Schreiben mit der richtigen Adresse und hat trotzdem den Fehler gemacht, für das Mahnverfahren eine berliner Anschrift zu verwenden. Dorthin war die gerichtliche Mahnung nicht zustellbar.
Im zweiten Anlauf ist der Antrag mit der richtigen Adresse korrigiert worden (erste Februarwoche 2013). Doch die Rechtspflegerin beim zentralen berliner Amtsgericht in Wedding hatte dann erst mal nicht reagiert, so das der Anwalt einen Monat nach Mitteilung der richtigen Zustellungsadresse (Anfang März 2013) nachfragen musste, ob inzwischen der Mahnbescheid zugestellt worden ist.
Hier haben wir wieder Sand im Getriebe. Die Gerichte sind überlastet. Auch die Rechtspfleger an den Gerichten und auch (freiberufliche) Zwangsvollstrecker, sind häufig kaum telefonisch erreichbar. Sehr knapp bemessene Sprechzeiten (z.B. eine Stunde pro Woche, manchmal noch von Urlaub und Krankheit unterbrochen). Die Kommunikation mit den Staatsvertretern zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen kann also ebenfalls Ärger machen.
Die Antwortbriefe der Deutschen Post auf meine Briefe im Jahre 2012 mit Beschwerde und Schadensersatzforderung kamen damals nicht von der ladungsfähigen Anschrift in Köln, sondern von diesen Tochtergesellschaften:
DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG
Kundenservice
22795 Hamburg
und
Vertriebs GmbH & Co. OHG
Heinestraße 3 - 7
40789 Monheim am Rhein
Das verleitet natürlich Otto Normalverbraucher dazu, auch (bzw.: nur!) dorthin zu antworten. Wobei: Wenn man schon in verschiedenen Antwortschreiben von mehreren Orten Antwort erhält, wird man unsicher, mit wem man denn nun kommunizieren soll. - Im Zweifel an die Aktiengesellschaft, rate ich. Schreibt man aber wieder an die ladungsfähige Adresse des Konzerns, wird der Brief aber gemäß der konzerninternen Aufgabenstruktur doch wieder weitergeleitet zum Kundenservice für Privatkunden (im Unterschied zu Firmenkunden) beim Tochterunternehmen (eine GmbH & Co OHG). Das dauert natürlich seine Zeit.
Angesichts dessen sollte man zur Sachbearbeitung der Deutschen Post konsequent straffe Fristen in jedem Schreiben nennen, in dem man Schadensersatz fordert. Eine Woche, maximal 10 Tage zur Sachbearbeitung lassen in der Frist, die man in den Brief reinschreibt!
2.2. Ungewöhnliche Hinhaltetaktik im Mahnverfahren mit Unterstützung des Rechtspflegers
Mitte oder Ende Februar 2013 war der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids oder eine Mitteilung über den Antrag der Deutschen Post zugestellt worden. Der Sachbearbeiter der Deutschen Post erklärte mit einem Schreiben vom 28.02.2013 gegenüber dem Amtsgericht Wedding - Zentrales Mahngericht:
Die Antragsgegnerin (Deutsche Post DHL) "kann lediglich anhand des Mahnbescheidantrags keine Stellungnahme abgeben. Es werden weitere Unterlagen benötigt. Es wird angeregt, dem Antragsteller aufzugeben, den Sachverhalt zu schildern und die erforderlichen Unterlagen [...Next]